Geschichte der Fachweiterbildung

Anfang der sechziger Jahre gab es bereits in den skandinavischen Landern, den USA und in der Schweiz pflegerische Weiterbildungen und Lehrgange im Bereich der Intensiv- und Anästhesiepflege. Ab etwa 1950 beschäftigten sich die deutschen Chirurgen mit solchen Neuerungen. Zitat: „Es ist die Frage der Ausbildung von Narkose-Schwestern zu prüfen, die nach den deutschen Verhältnissen besser einsatzfähig wären. Nach deutschem Recht ist noch immer der Operateur für die gesamte Operation verantwortlich, der Narkotiseur ist sein Erfüllungsgehilfe“. In Deutschland führten sowohl einzelne Kliniken, beispielsweise München und Freiburg, als auch die Bundeswehr in Koblenz ab 1964 Lehrgänge durch, um einerseits Pflegekräfte zu qualifizieren, andererseits den damaligen Mangel an Anästhesisten zu kompensieren.

Therese Valerius, eine Oberschwester der Uni Mainz, lernte bei ausländischen Hospitationen verschiedene Weiterbildungen für das Pflegepersonal kennen. Sie plante ab 1962 ein Konzept für Mainz. Valerius sowie die Anästhesie-Professoren Halmagyi und Nolte begannen 1964 in Mainz mit der ersten systematischen Fachweiterbildung über zwei Jahre. 1966 legten dort die ersten sieben Schwestern das Abschlussexamen ab. In Ulm begann die Fachweiterbildung im Jahr 1969 mit einem Jahr Dauer nach der Regelung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung (DGAW). Die DGAW veröffentlichte 1972 Richtlinien über die Weiterbildung zur Fachschwester/zum Fachpfleger. Die spätere Dreiteilung in den Fachrichtungen der Intensivweiterbildung wurde 1972 im Mainzer Weiterbildungsprogramm übernommen.

Unter der Federführung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) und der drei ärztlichen Fachgesellschaften in der Intensivmedizin 1975 und 1976 eine Weiterbildungsordnung erarbeitet, welche am 16. November 1976 als Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege – Empfehlung der DKG veröffentlicht wurde. Sie bildet die Grundlage für die Weiterbildungsordnungen im Bereich der Gemeindekrankenpflege, der Psychiatrie, des Operationsdienstes, der Rehabilitation, der Nephrologie und der Onkologie. Schon 1975 hatten die Länder eine Rahmenordnung für die Weiterbildung in den verschiedenen Fachrichtungen der Krankenpflege herausgegeben. Hier wurde unter anderem die Dauer von zwei Jahren, die 720 Stunden Unterricht sowie eine Abschlussprüfung festgeschrieben .

Diese Eckdaten gelten für die meisten der heute angebotenen Fachweiterbildungen und gingen in den Bundesangestelltentarif (BAT) für die Einstufung nach KR VI ein. Die Rahmenordnung wurde 1991 geändert und verbessert. Da die Weiterbildung unter die Kulturhoheit der Länder fällt, haben weder die staatlichen Rahmenordnungen noch die Musterordnungen der DKG zu einer Einheitlichkeit geführt, Im Bereich der Intensivpflege gibt es in vier Bundesländern verschiedene landesrechtliche Regelungen.

 

Quelle: Wikipedia